Mitgliedschaft
Privatpersonen (auch juristische Personen und öffentliche Vereine) können der Genossenschaft für Alterswohnungen beitreten, indem sie eine schriftliche Erklärung unterzeichnen und mindestens einen Anteilschein von CHF 250.- zu erwerben. Die Aufnahme wird durch Beschluss des Vorstands vollzogen.